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Der Weg zum Führerausweis

  1. Nothelferkurs
    Als Erstes steht für dich der Besuch des Nothelferkurses auf dem Programm. Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig. Hier kannst du dich gleich anmelden.
  2. Gesuchsformular
    Hier kannst du das Formular 01.02 "Lernfahrausweis-Gesuch" herunterladen und drucken. Fülle dieses ordnungsgemäss aus.
  3. Sehtest
    Jetzt steht der Besuch beim Optiker für einen Sehtest an. Hier kannst du direkt einen Termin buchen. Vergiss nicht dein Gesuchsformular mitzubringen. Der Sehtest ist 2 Jahre gültig.
  4. Strassenverkehrsamt
    Reiche das Formular, ein farbiges Passfoto und den Nothelferausweis beim Strassenverkehrsamt ein. Das Passfoto kannst du in Frauenfeld auch direkt vor Ort anfertigen. Wenn du dort persönlich erscheinst, entfällt die Bestätigung der Einwohnerkontrolle.
    Mehr Infos zum Strassenverkehrsamt TG siehst du hier.
  5. Basistheorie
    Jetzt gehts (spätestens) ans Lernen der Basistheorie. Bist du bereits Besitzer der Kategorie A oder der Unterkategorien A1 / B1 entfällt die Theorieprüfung, da du diese ja schon bestanden hast.
  6. Theorieprüfung
    Mit der ID Nummer die du der "Zulassungsbewilligung zur Theorieprüfung" entnimmst, kannst du dich hier online für die Theorieprüfung anmelden. Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters (Kategorie B = 17 Jahre, A1 = 16 Jahre) absolviert werden.
  7. Lernfahrausweis
    Nach bestandener Theorieprüfung bekommst du den Lernfahrausweis bzw. eine vorübergehende Fahrberechtigung sofort ausgestellt. Falls du das Mindestalter noch nicht erreicht hast, wird dir der Lernfahrausweis pünktlich zum Geburtstag zugestellt.
  8. Fahrausbildung
    Nun kannst du mit der Fahrausbildung beginnen. Auch private Lernfahrten mit einer Begleitperson, die den Führerausweis der entsprechenden Kategorie seit mindestens 3 Jahre besitzt und mindestens 23 Jahre alt ist, sind ab jetzt möglich. Melde dich unbedingt frühzeitig bei uns, damit wir deine einjährige Lernphase gemeinsam individuel planen können. (Personen, die den Lernfahrausweis nach ihrem 20.Geburtstag erhalten haben, unterstehen keiner obligatorischen einjährigen Lernphase.)
  9. Verkehrskunde
    Nun steht der obligatorische Besuch des Verkehrskunde-Kurses auf dem Programm. Dieser sollte möglichst im ersten Drittel der Fahrausbildung statt finden.
    Hier kannst du dich online anmelden.
  10. Führerprüfung
    Zum Abschluss der ersten Ausbildungsphase gehört natürlich das Bestehen der Führerprüfung, die durch die Experten des Strassenverkehrsamtes durchgeführt wird. Die Prüfung absolviertst du im Normalfall mit dem Fahrschulfahrzeug.
    Grundsätzlich stehen dir 3 Prüfungsmöglichkeiten zur Verfügung.
    Eine 4. Prüfung ist erst nach einem positiven "Verkehrspsychologischen Gutachten" möglich.
    Mehr Infos zur Führerprüfung siehst du hier.
  11. Probezeit / WAB-Kurse
    Nach bestandener Führerprüfung bleibt dein Führerausweis "auf Probe" 3 Jahre gültig.
    Innerhalb des ersten Jahres musst du einen Weiterbildungskurs besuchen. Erst nach dessen Besuch wird dir nach Ablauf der Probezeit der unbefristete Führerausweis automatisch ausgestellt.
    Mehr Infos zu den WAB-Kursen und zur neuen Regelung kannst du hier nachlesen.

 

 

 

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